Vererben

Sinn stiften über die eigene Lebenszeit hinaus.

Auch noch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit kann man Sinn stiften und Gutes bewirken. Setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel indem Sie die Bürgerstiftung Hannover als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen.

Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde. Wird die Bürgerstiftung Hannover in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei.

Sinn stiften über die eigene Lebenszeit hinaus.
Zuwendungsmöglichkeiten

So können Sie uns in Ihrem Testament bedenken.

Als Erbin oder Miterbin

Sie können die Bürgerstiftung Hannover als Erbin oder Miterbin einsetzen. Als Erbin übernimmt die Stiftung das gesamte Vermögen, als Miterbin einen festgelegten Anteil des Nachlasses.

Als Vermächtnisnehmerin

Mit einem Vermächtnis bestimmen Sie einen konkreten Geldbetrag, ein Wertpapier-Depot, eine Immobilie oder einen bestimmten Gegenstand für die Bürgerstiftung — unabhängig von der Erbeinsetzung.

Nachlass-Spende

Ihre Erben können im Rahmen der Nachlassabwicklung eine Spende an die Bürgerstiftung Hannover leisten und damit Ihren Wunsch ehren, auch nach dem Tod Gutes zu tun.

Gut zu wissen

Erbschaftssteuerfreie Zuwendung.

Nachlässe und Vermächtnisse an die Bürgerstiftung Hannover sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Engagement kommt so in vollem Umfang unseren gemeinnützigen Projekten zugute.

Egal ob groß oder klein — jede testamentarische Zuwendung macht einen Unterschied und sichert unsere Arbeit für kommende Generationen.

Erbschaftssteuerfreie Zuwendung.
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Erhalten Sie regelmäßig Einblicke in unsere Projekte und erfahren Sie, wie Ihr Engagement wirkt.