Stiften

Bleibende Werte schaffen.

Ihnen ist wichtig, dass die Bürgerstiftung Hannover ihre Projekt- und Förderarbeit langfristig und dauerhaft leisten kann? Dann helfen Sie uns mit einer Zustiftung.

Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock der Bürgerstiftung Hannover und ist somit eine langfristig wirkende Alternative zur herkömmlichen Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen — das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten.

Bleibende Werte schaffen.
Möglichkeiten

Formen der Zustiftung.

Zustiftung

Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungskapital dauerhaft. Mit einer Zustiftung schaffen Sie bleibende Werte und verleihen Ihren Vorstellungen Ausdruck.

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Namens-Fonds

Ein Namens-Fonds verbindet den Namen des Stifters mit der Zuwendung. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung.

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Themen-Fonds

Ein Themen-Fonds widmet sich einem bestimmten Verwendungszweck und ermöglicht gezielte Förderung in einem Bereich, der Ihnen besonders am Herzen liegt.

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Stiften im Vergleich

ZustiftungStiftungskapital BSH Stifterfonds Treuhand­stiftung
Namensfonds Themenfonds
Zielgröße bei Errichtung Bestand 25 Mio. € 100.000 € / 500.000 € nach 10 J.* 6.000.000 € Bestand 1.000.000 €, ggf. gestaffelt
Zeitpunkt der Errichtung zu Lebzeiten & im Todesfall in Absprache mit BSH ggf. zeitlich gestaffelt
Stiftungszwecke Satzung der BSH orientiert an Themenfonds 5 bestehende Themenfonds individuell
Individuelle Namensgebung möglich nicht möglich möglich
Zeitliche Begrenzung auf Ewigkeit möglich – bis 20 Jahre nicht vorgesehen idealerweise zeitlich begrenzt
Kapitalverbrauch möglich nicht möglich nicht möglich in Absprache möglich
Mitsprache Mittelverwendung nicht möglich nicht möglich ab 1.000.000 € möglich
Mitsprache Anlagestrategie nicht möglich nicht möglich Kuratorium notwendig
Einrichtung von Gremien 1× jährlich nicht möglich 1× jährlich / Bilanz
Berichtswesen Jahresbericht 1× jährlich 1× jährlich eigenes Steuerobjekt / sep. Konto
Rechtlich gemeinnützige Stiftung keine thematische Klammer
Einrichtungskosten bereits aktiv bis zu 25 % der Erträge 1,5 % Grundstiftung, min. 15.000 €
Laufende Kosten Verwaltungskosten gem. Jahresbericht 1,0 % Stiftungskapital + 15 % Förderungen
Kostenbegrenzung keine max. 50 % der Erträge / Spenden

* Bei Nicht-Erreichen geht Vermögen in das Stiftungskapital über.

Kontakt

Wir beraten Sie gerne.

Ob Zustiftung, Namens-Fonds oder eigene Stiftung — wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und finden gemeinsam die passende Form für Ihr Engagement.

Bürgerstiftung Hannover
Telefon: 0511 450 007 70
E-Mail: info@buergerstiftung-hannover.de

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