Sinn stiften über die eigene Lebenszeit hinaus.
Auch noch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit kann man Sinn stiften und Gutes bewirken. Setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel indem Sie die Bürgerstiftung Hannover als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.
Verschiedene Zuwendungen sind möglich.
Wird die Bürgerstiftung Hannover als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Hannover übertragen.
Spende oder Zustiftung
Ihre Geldzuwendung kommt direkt dorthin, wo sie gebraucht wird — oder stärkt das Stiftungskapital dauerhaft.
Fonds oder Stiftung errichten
Errichten Sie einen eigenen Themen-Fonds, Namens-Fonds oder eine verwaltete Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung.
Erbschaftssteuerfrei
Die Bürgerstiftung Hannover ist als Erbin erbschaftssteuerfrei — auch eine rückwirkende Befreiung ist möglich.
Kostenlose Sprechstunde zur Testamentsgestaltung.
Wir unterstützen Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht. Die Bürgerstiftung Hannover bietet außerdem eine kostenlose Sprechstunde rund um das Thema Testamentsgestaltung an.
Bleiben Sie informiert.
Erhalten Sie Einblicke in unsere Projekte und erfahren Sie, wie Ihr Engagement wirkt.